
Häufig gestellte Fragen zur Notfallversorgung in der EUREGIO – Allgemein
Hier können Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellte Fragen lesen.
Die häufig gestellten Fragen werden regelmäßig auf Basis der Projektergebnisse aktualisiert.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie sie gern über die Meldestelle einreichen.
Wer bestimmt ob ich in ein deutsches oder niederländisches Krankenhaus gebracht werde?
Die Wahl des Krankenhauses ist abhängig von der Schwere der Verletzung/Erkrankung, den Ressourcen (freien Betten) und den Wünschen des Patienten. Wenn Sie nicht in ein Krankenhaus im Nachbarland gebracht werden möchten, wird Ihr Wunsch bei der Wahl berücksichtigt. Wenn es aus medizinischen Gründen aber notwendig ist, in ein bestimmtes Krankenhaus zu fahr, hat dies Vorrang. Denken Sie immer daran, dass unter Umständen wertvolle Zeit gewonnen werden kann, wenn Sie in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden und so ggf. Ihre Heilungschancen verbessert werden.
Werden die Kosten für den grenzüberschreitenden Transport mit dem Rettungsdienst von meiner Krankenversicherung übernommen?
Ja, die Kosten für den (grenzüberschreitenden) Transport vom Notfallort ins Krankenhaus werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Die Kosten für einen grenzüberschreitenden Transport mit dem Rettungsdienst nach Ihrer Erstbehandlung im Krankenhaus, z.B. zur Weiterbehandlung in ein anderes Krankenhaus, werden nur durch Ihre Krankenversicherung übernommen, wenn ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus dies als medizinisch notwendig bestätigt.
Werden die Kosten für die Notfallbehandlung im Krankenhaus im Nachbarland von meiner Krankenversicherung übernommen?
Ja, die Kosten für die Notfallbehandlung und zugehörige medizinisch notwendige Diagnostik werden durch Ihre Krankenversicherung übernommen. Für weitere Behandlungsschritte und zusätzliche Diagnostik, die nicht mehr zur Notfallbehandlung gehörten, ist es ratsam, die Krankenversicherung zu kontaktieren und sich die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Ob eine Behandlung oder Diagnostik zur Notfallbehandlung gehört, entscheidet Ihr behandelnder Arzt im Krankenhaus.