

Was ist Notfallversorgung?
Lebensbedrohlich oder nicht lebensbedrohlich?
Alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die nicht warten können bis zur nächsten Möglichkeit, am nächsten Werktag den Hausarzt zu konsultieren, kann man unter Notfallversorgung fassen. Hierunter fallen Erkrankungen oder Verletzungen, deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann oder die lebensbedrohlich sind, z.B. ein Schlaganfall, oder die nicht lebensbedrohlich, aber ernst sind, z.B. Schnittwunden, die nicht aufhören zu bluten. Dies betrifft in der Regel einzelne Personen, aber es kann auch zu größeren Unglücken kommen, durch die eine größere Zahl Menschen betroffen sind, z.B. bei einer Massenkarambolage oder einem Großbrand.
Unser Fokus
Wir legen den Fokus auf die grenzüberschreitende Notfallversorgung in lebensbedrohlichen Notsituationen in der Euregio. Es geht also nicht um nicht-lebensbedrohliche Situationen oder geplante Behandlungen.

Was ist die EUREGIO?

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Häufig gestellte Fragen zur Notfallversorgung in der EUREGIO
Sie haben Fragen zur Notfallversorgung in der EUREGIO? Wir haben einige häufig gestellte Fragen und ihre Antworten hier für Sie zusammengestellt. Besuchen Sie unsere
Sie arbeiten in der Notfallversorgung? Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die insbesondere für Mitarbeiter in der Notfallversorgung von Interesse sind. Besuchen Sie unsere

Quellen:
– Kassenärztliche Bundesvereinigung: 116 117 auf einen Blick http://www.116117info.de/html/, besucht am 29.10.2015.
– Raad voor de Volksgezondheid en Zorg: Acute zorg: achtergrondstudies, Zoetermeer, 2003. Online einsehbar auf http://www.raadrvs.nl/uploads/docs/Achtergrondstudie_-_Acute_zorg.pdf.
– Bundesärztekammer: Rettungswesen http://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/versorgung/notfallmedizin/rettungswesen/, besucht am 28.10.2015.
– Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland: 112 – Die Rufnummer für den Notfall in der EU http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/gesundheit-in-der-eu/nur-kurz-ins-ausland/notruf-112/, besucht am 29.10.2015